Was Incoterms sind und warum sie so wichtig für den Import sind.

Die Incoterms/Lieferkonditionen sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer und, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt (Gefahrübergang). Auch regeln sie, wer sich um die Zollformalitäten kümmern muss.

 

Die 3 wichtigsten Incoterms sind:

 

Ex Works/«Ab Werk» (EXW)

Bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Käufer in seinem Betrieb oder an einem anderen benannten Ort, z. B. Werk, Fabrik, Lager, zur Verfügung stellt. Im grenzüberschreitenden Verkehr muss sich der Käufer um alle notwendigen Zolldokumente und Transportmittel selbst kümmern.

Die Klausel EXW sollten Käufer nicht verwenden, wenn sie nicht direkt oder indirekt die Ausfuhrabfertigung durchführen können.

 

DAP/Delivered at place/Geliefert benannter Ort

Bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Gefahren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum Bestimmungsort stehen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Zolldokumente für die Ausfuhr zu erstellen, jedoch besteht keine Verpflichtung, die Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.

 

DDP Geliefert verzollt (Bestimmungsort)

Bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware verzollt am Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Bei dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware nicht nur zur Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr zu verzollen, und  alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

 

Wir empfehlen Ihnen, die internationalen Lieferkonditionen mit besonderer Aufmerksamkeit von einer Fachperson prüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.  

 

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