Unterstützung für Selbstständige und Unternehmer

Die Coronakrise hat die Wirtschaft immer noch im Griff. Selbstständige Erwerbende und Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

 

Hier ein Überblick der verschiedenen Massnahmen:

 

Corona-Erwerbsersatz

Selbstständige Erwerbende (im Sinne der AHV) und Angestellte in arbeitgeberähnliche Positionen wie auch geschäftsführende Gesellschafter haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn sie von einer Betriebsschliessung betroffen sind oder wenn sie einen Lohnausfall erlitten haben und die Firma einen wesentlichen Umsatzrückgang gezeichnet hat. In diesem Fall muss der monatliche Umsatz in den betroffenen Monaten im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz der letzten 5 Jahre mindestens 55 % niedriger sein. Das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen im Jahr 2019 muss allerdings höher als CHF 10'000.- gewesen sein.

Die Entschädigung gilt für jeden Monat, in welchem die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, und kann bis zum 31. Juni 2021 beantragt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Ausgleichskasse zu stellen. Die Entschädigung beträgt 80 %  des AHV-pflichtigen Einkommens des Jahres 2019, höchstens aber CHF 196.- pro Tag.

 

Härtefallhilfe

Die Härtefallregelung (welche voraussichtlich per 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird) sieht eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen vor, die eine Umsatzminderung von mindestens 40 % im Vergleich zum Jahr 2019 erlitten haben. Dabei kann diese Unterstützung in Form von Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder A-fonds-perdu-Beiträgen erfolgen. Für Darlehen, Bürgschaften und Garantien ist eine Maximaldauer von 10 Jahren vorgesehen und sie dürfen pro Unternehmen maximal 25 % des Umsatzes von 2019, höchstens aber 10 Millionen betragen. A-fonds-perdu-Beiträge sind auf maximal 10 % des Umsatzes von 2019, höchstens aber auf CHF 500'000.- beschränkt. Die Beurteilung und Ausrichtung dieser Härtefallhilfe liegt in der Zuständigkeit der Kantone.

 

Finanzielle Unterstützung für bestimmte Branchen

Für bestimmte Branchen wie Kultur, Printmedien, öffentlicher Verkehr, Sport und Luftverkehr sind weitere finanzielle Unterstützungen vorgesehen. Die jeweilige Höhe und die Form dieser Hilfe sind branchenabhängig und müssen einzeln beurteilt werden.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche der besten Lösung für Sie und für Ihr Unternehmen! 

 

Quellen:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-80986.html

 

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