Arbeitsrecht

Am 1. Januar 2021 treten zwei Gesetzänderungen in Kraft, die eine besondere arbeitsrechtliche Relevanz mit sich bringen: der Vaterschaftsurlaub und der bezahlte Betreuungsurlaub.
Die Coronakrise hat die Wirtschaft immer noch im Griff. Selbstständige Erwerbende und Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Hier ein Überblick der verschiedenen Massnahmen:
Nachdem das Stimmvolk der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes am Sonntag, den 27. September zugstimmt hat, wird der Vaterschaftsurlaub auch in der Schweiz gesetzlich eingeführt. Was jetzt genau passiert und wann eingeführt wird, lesen Sie hier:
Die neue Lohngleichheitsanalysepflicht tritt am 1. Juli in Kraft. Was dies für die betroffenen Unternehmen bedeutet und was zu tun ist, erfahren Sie hier:
Ein Arbeitsvertrag sollte sich auf das Wesentliches konzentrieren und beinhalten nur Vereinbarungen, die nicht im Arbeitsrecht geregelt sind oder davon abweichen. Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertraglich mündlich abgeschlossen werden. Es ist aber sehr ratsam, die schriftliche Form auszuwählen.
Wie erwartet hat der Bundesrat am Freitag, den 20. März 2020 neue Massnahmen zu Unterstützung der Wirtschaft während dieser Krise bekanntgegeben. Hier eine Zusammenfassung:
Welche Massnahmen dürfen oder müssen die Arbeitgeber beim Coronavirus umsetzen?