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Mit der letzten Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) sind nun auch ausländische Unternehmen (d.h. ohne Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von mindestens CHF 100’000 grundsätzlich verpflichtet sich ins MwSt-Register eintragen zu lassen, sobald sie in der Schweiz Erträge erwirtschaften.
Am 1. Januar 2018 ist in der Schweiz eine wichtige Änderung der Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen in Kraft getreten und es wird somit de facto die Umsatzgrenze abgeschafft.