Änderung der MWST-Pflicht für ausländische Unternehmen 

Am 1. Januar 2018 ist in der Schweiz eine wichtige Änderung der Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen in Kraft  getreten und es wird somit de facto die Umsatzgrenze abgeschafft. 

 

Die Erneuerung 

Bisher galt die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen nur auf Umsätze aus Inlandsleistungen und mit einer Untergrenze von CHF 100’000.

 

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ist dann nicht nur der generierte Umsatz in der Schweiz massgebend, sondern wird grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn dieses weltweit einen Umsatz von mindestens CHF 100’000 erreicht, aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen.

 

Zudem bleiben auch nach dem 1. Januar 2018 von der Mehrwertsteuer befreit, Unternehmen die im Inland ausschliesslich Dienstleistungen erbringen, die eine von diesen Voraussetzungen erfüllen:

•    Echte Befreiung nach MWSTG

•    Inlandleistungen nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG (davon ausgenommen sind allerdings ausländische Erbringer von Telekommunikation- oder elektronischen Dienstleistungen an Endverbraucher 

•    Energielieferung an Personen in der Schweiz, die ins MWST-Register eingetragen sind. 


 

Ausländische Unternehmen müssen sich bei der Steuerverwaltung registrieren, wenn sie zum ersten Mal Dienstleistungen in der Schweiz erbringen und weltweit einen Umsatz von 100’000 aus nicht befreiten Leistungen erzielen. 

 

Leistung ist nicht gleich Leistung

Zu beachten ist auch, dass die Definition von „Leistung“ nach Schweizerischem Steuerrecht weiter gefasst ist als nach EU-Recht. Es kann daher möglich sein, dass eine Dienstleistung oder eine Lieferung nach EU-Norm nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, aber in der Schweiz dem MWST-Gesetz unterliegt. 

 

Die gesetzliche Vertretung

Ausländische Unternehmen, die über keinen Geschäftssitz in der Schweiz verfügen, müssen sich von einer (juristischen oder natürlichen) Person mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz gegenübern den Steuerbehörden vertreten lassen und welche den Steuersitz für die Mehrwertsteuer garantiert. 

 

Unsere Lösungen

Schrembs Solutions hat sich auf die interregionale Entwicklung von Unternehmen spezialisiert und bietet daher umfassende juristische und steuerliche Beratungen für Unternehmen, die in die Schweiz expandieren möchten. Zudem stehen wir auch für ausländische Unternehmen ohne Geschäftssitz in der Schweiz für Fiskalvertretungen und Domizilservices zur Verfügung.   

 

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